§1 Name, Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „ Eishockeymuseum Hall of Fame Deutschland e.V.“
  2. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg unter der Nummer VRNr. 2345 eingetragen.
  3. Der Sitz des Vereins ist Augsburg. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ derAbgabgenordnung.

§ 2 Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die Pflege der Eishockey-Tradition mit einem Ehrenbereich. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung des Museums sowie die personelle Traditionspflege verdienter Sportler.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicheZwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln desVereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigtwerden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.
  2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die/den gesetzlichen Vertreter zustellen.
  3. Der Austritt aus dem Verein ist nach Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungszeit zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
  4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitglieder-versammlung.
  5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.
  6. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
  7. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 4 Vorstand

  1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein zu zweit gemeinsam, im Innenverhältnis nur bei Verhinderung des 1.Vorsitzenden.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt aber im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.

§ 5 Beirat 

Es wird ein Beirat gebildet, der vom Vorstand berufen wird. Der Beirat hat eine beratende und unterstützende Funktion.

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies fordert.
  2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Homepage.
  3. Der Versammlungsleiter ist der Präsident und im Falle seiner Verhinderung der Vizepräsident. Sollten diese nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter aus der Mitgliederversammlung gewählt. Ebenso bestimmt die Versammlung einen Protokollführer.
  4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
  5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmenerforderlich.
  6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.

§ 7 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr ( 1. Januar bis 31. Dezember ).

§ 8 Vereinsvermögen

  1. Mit Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit sowie bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Bar- und Sachvermögen des Vereins an den Deutschen Eishockeybund e. V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
  2. Dauerleihgaben werden den Besitzern zurückgegeben.

§ 9 Datenschutz 

  1. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen die sich aus der Mitgliedschaft in dessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert:
  • Name
  • Adresse
  • Nationalität
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Telefonnummer
  • E-Mailadresse
  • Bankverbindung
  • Zeiten derVereinszugehörigkeit
  1. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.
  2. Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.
  3. Im Zusammenhang mit seinem Vereinsbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage, der Facebookseite und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
  4. Durch ihreMitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrerpersonenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungs-gemäßen Aufgaben und Zwecke hinaus gehende Datenverwendung ist dem Verein –abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung –nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
  1. Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
  2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungs-pflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbe-wahrungspflicht entsprechend Satz1 gelöscht.
  3. Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.